Die Schulverfassung unserer Schule

Unsere Schule hat seit 2007 eine eigene Schulverfassung. Am Mittwoch, dem 14.03.2007, wurde sie im Rahmen eines eigenen "Schulverfassungstages" an der Schule eingeführt und beruht auf dem Motto "Freiheit ist immer die Freiheit des anderen". Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf persönliche Würde oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Rechte gelten sowohl für Schüler als auch für Lehrer. Die Schulverfassung soll somit als Grundlage des gemeinsamen Lebens und Arbeitens an der Schule dienen.

Schulverfassung:

"Freiheit ist immer die Freiheit des anderen."

 

Diese Grundrechte hat jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft:

 

1.) Recht auf persönliche Würde

 

Jeder wird akzeptiert und geachtet, so wie er ist. Niemand wird lächerlich gemacht, gehänselt, ausgeschlossen, beleidigt oder gar bedroht.

 

Schüler: Ich respektiere jeden Mitschüler, auch wenn er mir nicht sympathisch ist. Ich gehe respektvoll und höflich mit meinen Lehrern um.

 

Lehrer: Schüler werden von mir höflich und mit Respekt behandelt. Ich mache keinen Schüler vor der Klasse lächerlich oder beleidige ihn.

 

2.) Recht auf körperliche Unversehrtheit

 

Niemand wird gegen seinen ausdrücklichen Willen angefasst.

 

Schüler: Ich tue niemandem weh. Rempeleien im Spaß beendige ich sofort, wenn mir der andere zu verstehen gibt, dass er es nicht will.

 

Lehrer: Ich wende keine körperlichen Straf- oder Erziehungsmaßnahmen an.

 

3.) Recht auf Eigentum

 

Jeder respektiert das Eigentum von anderen. Was einem anderen gehört, wird ohne das Einverständnis des Besitzers nicht angefasst. (Ausnahme: verbotene Gegenstände)

 

Schüler: Dinge, die mir anvertraut sind, mir aber nicht gehören (Bücher, Schulmöbel, ...), behandle ich mit besonderer Sorgfalt. Den Schaden, den ich versehentlich oder absichtlich angerichtet habe, ersetze ich.

 

Lehrer: Ich respektiere persönliches Eigentum des Schülers. Gegenstände, die von Schülern verbotenerweise mitgeführt oder im Unterricht benutzt werden, nehme ich an mich und verwahre sie bis zur Rückgabe an die Eltern.

 

4.) Recht auf Lernen

 

Jeder Schüler hat das Recht, seine schulischen Fähigkeiten ohne Behinderung zu entwickeln und sich den Lernstoff im Unterricht ungestört anzueignen.

 

Schüler: Ich bin pünktlich an meinem Arbeitsplatz (auch nach der Pause). Ich achte darauf, dass mein Verhalten im Unterricht niemanden bei seiner Arbeit und in seiner Konzentration stört. Kein Mitschüler wird wegen einer falschen Antwort ausgelacht und entmutigt.

 

Lehrer: Ich beginne meinen Unterricht so pünktlich wie möglich. Ich versuche, den Lernstoff für jeden Schüler verständlich zu vermitteln und auf Fragen und Probleme bereitwillig einzugehen.

 

 

"Ich akzeptiere die Schulverfassung als gute Grundlage des gemeinsamen Lebens und Arbeitens an unserer Schule.

Ich verpflichte mich ebenso, die Regeln der Schulordnung einzuhalten."